VIS Bautechnik GmbH

unsere wichtigsten Mietbedingungen im Überblick


Überblick Mietbedingungen / Stand Juli 2021

 

  • Für unsere Mietverträge gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung (AGB Vermietung) der VIS Bautechnik GmbH Schönfeld.
  • Alle im Katalog oder auf der Website genannten Mietpreise sind Nettopreise (ohne Umsatzsteuer). Maschinen-Versicherungen sind im Katalog und auf der Website separat ausgewiesen.
  • Ein Miettag beinhaltet 8 Arbeitsstunden.
  • Der Mieter sorgt für die rechtzeitige Rückgabe des unbeschädigten Gerätes. Der Mieter gibt die Maschine gereinigt und voll getankt zurück. Notwendige Reinigungen sowie verbrauchter Arbeitsstoffe können dem Mieter berechnet werden.
  • Liefer- und Abholkosten werden nach unseren Haustarifen und Absprachen gesondert in Rechnung gestellt.
  • Im Fall eines Schadens am Mietgerät gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Vermietung). Bei einem durch uns versicherten Schaden werden je nach Mietobjekt zwischen 500,00 und 1.500 € Selbstbeteiligung fällig.
  • Der Ausfall des Betriebsstundenzähler ist dem Vermieter sofort zu melden.
  • Mietpreise und Sonderbedingungen werden im Mietvertrag festgelegt.
  • Für Fragen zum Mietverhältnis stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Besonderheiten bei der Miete von Baggern:

  • Im Mietpreis eines Baggers sind jeweils 2 Tieflöffel und 1 Grabenräumwanne enthalten.
  • Bagger mit Umsrüstung auf Bio-Öl stehen auf Anfrage im Mietpark zur Verfügung.

 


top
VIS-Bautechnik GmbH